1900 - 1843

1899 - 1900

Der Schiesstand auf dem Schönbühl (Bühlti) wir in Betrieb genommen.


1897

Der „Bühlti – Vertrag“ kommt zu Stande und somit kann die Gesellschaft Land für einen Neubau kaufen.


1896

Das erste Mal wird das Projekt „Schiessstand Schönbühl – Kohlplatz“ erwähnt. Ein ähnliches Projekt im Latthag in Meiringen hat man fallen lassen müssen.


1887

Ein „Schützengesangsverein“ wird gegründet. Er solle am Feldsektionswettschiessen in Interlaken einige Lieder vortragen.

In Willigen soll eine neue Schützengesellschaft gegründet werden. Es wird verlangt, dass man den Namen von „Schützengesellschaft Meiringen – Schattenhalb“ in „Schützengesellschaft Meiringen“ ändert. 


Dezember 1886

Die Militärdirektion macht den Vorschlag, einen Schiessstand in der „Sandey“ zu bauen. Auch die Gemeinde Meiringen wird beauftragt, einen geeigneten Standort für einen Schiessstand zu suchen.


November 1885

Es wird beschlossen, den alten Stand in Willigen zu verlassen und einen neuen Stand „ob dem Alpbach“ zu errichten. Die Hasliberger wehren sich jedoch gegen dieses Unterfangen da ein wichtiger Verkehrsweg zum Hasliberg beschnitten würde.


1884

Der Vorstand wird beauftrag eine Lösung zu suchen, wie auch „kniend“ im Stand geschossen werden könnte.


1881

Für den Unterhalt des Schiessstandes in Willigen werden immer höhere Summen erforderlich. Der Antrag, den alten Stand in Willigen abzureissen und „ob dem Alpbach“ einen neuen zu bauen, wird von den Schützen abgelehnt.


1878

Erste Sitzung der „vereinigten“ Schützengesellschaften im Landhaus zu Meiringen. Nun heisst die neue Gesellschaft „Schützengesellschaft Meiringen – Schattenhalb“. Den Vorsitz hat Peter Nägeli aus Willigen. Das alte Schützenhaus von Meiringen wird dem Gemeinderat von Meiringen zum Verkauf angeboten. Der Verkauf kommt zustande. Der Erlös beträgt CHF 900.


1877

Mit 19 zu 9 Stimmen wird beschlossen, sich mit den Stand- und Feldschützen Schattenhalb zu vereinigen. Zudem wird entschieden, einen Ausschuss zu bestimmen, der ein neues Reglement (Statuten) ausarbeitet.


1876

Es wird beschlossen, bei der Schützengesellschaft von Schattenhalb den Antrag zu stellen, CHF 1000 zum Zwecke der Vereinigung bereitzustellen. Ebenfalls werden die Details für eine allfällige Vereinigung/Fusion geklärt.


1873

Zwei Mitglieder werden beauftragt, mit den Gemeinden Hasliberg, Schattenhalb, Innertkirchen, Gadmen und Guttannen um über den Ankauf des Schützenhauses zu verhandeln. Das bedeutet also, dass Schützen aus den genannten Gemeinden alle in Meiringen schossen. Es entsteht neu und parallel die „Feldschützengesellschaft Meiringen“ unter dem Präsidium von Hptm. Immer. Später wird diese Gesellschaft in „Meiringen Militärschützen“ umbenannt.


1872

Aufgrund des schlechten Zustandes des Schiessstandes wird eine Kommission gegründet, welche sich mit der Zukunft des Standortes beschäftigen soll. Die Kommission soll ebenfalls Abklärungen mit Schattenhalb vornehmen, ob man eventuell zusammen einen neuen Stand errichten will. (In der Kommission u.a. vertreten: Regierungsstatthalter Otth, Grossrat Willi).


1872 - 1843

Verschiedene Schützengesellschaften schiessen im selben Stand, dessen Unterhalt die Gesellschaften jährlich viel Geld kostet. Ein Auszug aus dem „Oberhasler“ (Datum unbekannt) gibt Aufschluss darüber, wo sich der Stand befand. So sollen die Schützen beim „Rossmärt“ (Haus Zwahlen / ehemalig Haus des Bannwarts Tännler) ihrem Hobby gefrönt und Schüsse Richtung „Scheibenfluh“ gefeuert haben. Folgende Inschrift von 1631 zierte das Schützenhaus:

GEBUWEN DURCH RAT ENER EHRBAHRKEIT IN DEM LAND HASLE OUCH DURCH EINHELIGS MER ENER GMEINT BEWILLIGET HAND GEMENEN SCHUTZEN ZU EHREN IST GEBUWT AN STATT DES ALTEN ZU MEISTREN SI ULR U MELK NEIGER DER DOZMAL BUMEISTER GSIN UND CHRISTIAN JULMI DEN ZIMMERMEISTER GFUGT UND GWAETEN.


Februar 1843

Das älteste Protokoll, welches heutzutage von der Schützengesellschaft Meirinen (SGM) vorhanden ist, stammt aus dem Februar 1843. Es ist naheliegen, dass bereits vor dieser Zeit eine Schützengesellschaft bestanden hat da das Protokoll keine Vereinsgründung dokumentiert, sondern im Zuge einer Jahresversammlung entstanden ist.